Mit dem Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes vom 1.4.1983 liegt nunmehr für das gesamte Bundesgebiet eine einheitlich geltende Gesetzesbasis im Kleingartenrecht vor. Die bisher auf diesem Gebiet bestandenen verschiedenen Gesetze und Rechtsverordnungen der einzelnen Bundesländer wurden damit abgelöst.

Durch die neu geschaffenen Rechtsgrundlagen wurde es notwendig, diese auch in die Satzung aufzunehmen. Den Vereinsmitgliedern steht mit der angepaßten Satzung wieder eine entsprechende Arbeitsgrundlage zur Verfügung, aus der jedes Mitglied, in Verbindung mit der Gartenordnung, seine Rechte und Pflichten entnehmen kann. (Stand der Satzung 2011)