1. Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins und tritt jährlich in den ersten vier Monaten des Jahres zusammen. Versammlungsort und Zeit bestimmt der Vorstand.
  2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muß einberufen werden, wenn dies
    1. ein Viertel der Mitglieder unter Angabe von Gründen schriftlich verlangt,
    2. drei Viertel der Ausschußmitglieder beschließen.
  3. Unter Angabe der Tagesordnung ist die Mitgliederversammlung wenigstens zwei Wochen vorher durch eine schriftliche Einladung einzuberufen. Die Einladung kann auch in den Mitteilungen des Vereins im Amtsblatt der Stadt Leinfelden-Echterdingen erfolgen.