1. Die Anmeldung zur Aufnahme hat schriftlich beim Vorstand zu erfolgen. Der Vereinsausschuß prüft den Antrag und ent scheidet über die Aufnahme.
  2. Mit der Aufnahme werden die Satzungen des Vereins, des Bezirks- und des Landesverbandes anerkannt.
  3. Die Ablehnung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen.
  4. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Aufnahme.
  5. Jedem Mitglied wird die Satzung des Vereins ausgehändigt.
  6. Die Satzungen des Bezirks- und Landesverbandes sind beim Vorstand einzusehen.