1. Der Verein bezweckt und bestrebt den Zusammenschluß aller Gartenfreunde in der Stadt Leinfelden-Echterdingen. Er ist konfessionell und parteipolitisch neutral.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnitts -Steuerbegünstigte Zwecke - der Abgabenordnung (AO), insbesondere durch die Förderung aller Maßnahmen, die der Bevölkerung zur Gesunderhaltung und Erziehung zur Naturverbundenheit dienen.
  3. Der Verein stellt sich folgende Aufgaben:
    1. Grünanlagen, die der Allgemeinheit zugänglich sind, gemeinsam mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zu schaffen und zu erhalten,
    2. Dauerkleingartenanlagen und Gartenland als Bestandteil des öffentlichen Grüns in Generalpacht zu nehmen und in Unterpacht zu vergeben, sie zu unterhalten und zu pflegen,
    3. Fachvorträge und Beratungen durchzuführen, welche die Mitglieder und alle Bürger zur Naturverbundenheit sowie der körperlichen und geistigen Entspannung im Garten, zur Landschaftspflege, zur Gartenkultur, zur Pflanzenkunde und zur Erhaltung öffentlichen Grüns anregen,
    4. in allen grundsetzlichen Fragen, die dem Zweck und den Aufgaben der Gesamtorganisation dienen, Rechtsauskunft und Rechtsschutz, soweit zulässig, im Zusammenwirken mit dem Landesverband zu erteilen.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.