1. Der Schriftführer hat von allen Sitzungen und Versammlungen Protokoll zu führen. Die Niederschriften sind vom Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen und aufzubewahren.
  2. Niederschriften der Sitzungen des Vorstandes und Ausschusses sind in der nächsten Sitzung bekannt zugeben.
  3. Einsprüche oder Ergänzungen sind von dem betreffenden Vereinsorgan zu entscheiden.
  4. Der Schriftführer sorgt für die Berichterstattung über das Vereinsleben.