1. Der Kassier ist zur genauen und sorgfältigen Führung der Kasse und der Buchungsunterlagen verpflichtet. Er hat nach Ablauf des Geschäftsjahres die Kassenbücher abzuschließen, einen Kassen- und Vermögensbericht zu fertigen und sämtliche Unterlagen für die Revisoren bereit zu stellen.
  2. Der Kassier ist berechtigt und verpflichtet, auf Verlangen eines Vereinsorganes über die Kassenlage und das Vereins vermögen Auskunft zu geben.
  3. Der Kassier hat zu jeder ordentlichen Hauptversammlung einen Rechenschaftsbericht vorzulegen, der aus einer Übersicht der Einnahmen und Ausgaben zu bestehen hat.